Der Zivilschutz wird am 10.05.2012 und 11.05.2012 wieder die periodische Schutzraumkontrolle durchführen.
Die Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Schutzräume zu warten und zu unterhalten. Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen (Zivilschutz-verordnung Art. 28, Abs. 1) kontrollieren die Gemeinden regelmässig die privaten Schutzräume auf ihre Einsatzbereitschaft. Die PSK findet in der Regel alle zehn Jahre statt.